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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Veranstalter

Veranstalter der Fast Friends Tour ist die Fast Friends GbR, Heiner-Bauer-Ring 64, 76448 Durmersheim (nachstehend auch „Veranstalter“ genannt).

2. Beschreibung der Veranstaltung

Die Fast Friends Tour (nachstehend auch „Veranstaltung“ genannt) ist ein Supercar- und Lifestyleevent. Zweck der Veranstaltung ist das gemeinsame Interesse an sogenannten Supercar-Automobilen und der gemeinsamen Ausfahrt. Es handelt sich dabei nicht um eine Rennsport- oder sonstige motorsportliche Veranstaltung. Prüfungs- oder Rekordfahrten sind nicht Teil der Veranstaltung. Die Teilnehmer der Fast Friends Tour stehen nicht im Konkurrenz- oder Wettbewerbsverhältnis. Es werden weder Durchschnitts- noch Mindestgeschwindigkeiten oder bestimmte Fahrtzeiten vorgeschrieben oder bewertet. Es werden keine Sonderprüfungen durchgeführt, keine Platzierungen oder Preise vergeben und keine Siegerehrungen stattfinden. Eine zwingende Streckenführung wird ebenso wenig wie das zwingende Fahren im geschlossenen Verbund vorgeschrieben. Der Abschluss von Wetten ist untersagt.

Die Fast Friends Tour steht für rücksichtsvolles und verantwortungsvolles Verhalten auf und neben der Straße.

3. Einhaltung rechtlicher Vorschriften

Alle Teilnehmer haben stets alle geltenden Gesetze, Gebote, Vorschriften und Regelungen der Bundesrepublik Deutschland und jedes anderen Landes, auf das sich die Veranstaltung erstreckt, einzuhalten. Dies gilt für sämtliche Aktivitäten und Events, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen. Dies umfasst insbesondere aber nicht ausschließlich:

  • die Einhaltung sämtlicher Verkehrsregeln des jeweiligen Landes, insbesondere die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten, Mindestabstände und Überholverbote;
  • die Einhaltung aller technischen Bestimmungen des jeweiligen Landes, die die Zulassung und den Betrieb des jeweiligen KFZ betreffen, einschließlich der Ausstattung des Fahrzeugs mit Warnwesten, Warndreieck und Erste-HilfeSets;
  • die Einhaltung der Vorschriften des jeweiligen Landes, die sich auf Versicherungen und Zulassung des Fahrzeuges beziehen;
  • die Einhaltung der Vorschriften des jeweiligen Landes bezüglich einer Mautpflicht oder sonstiger Straßennutzungsentgelte;
  • die Einhaltung der für das jeweilige Land und das jeweilige Fahrzeug geltenden Fahrerlaubnisbestimmungen;
  • die Einhaltung der Vorschriften des jeweiligen Landes über den Besitz und Konsum von Alkohol, Drogen oder sonstiger berauschender Mittel;
  • die Einhaltung der Vorschriften des jeweiligen Landes über das Mitführen und Verwenden gefährlicher Gegenstände, Pyrotechnik, Waffen oder sonstiger verbotener Gegenstände oder Substanzen;
  • die Einhaltung der umweltrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Landes.

Die Teilnahme an Ausfahrten unter Einfluss von Alkohol oder sonstiger berauschender Substanzen, einschließlich Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen oder Fahruntüchtigkeit herbeiführen könnten, ist – unabhängig von den Regelungen des jeweiligen Landes – strengstens untersagt.

Alle Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, die geltenden und länderspezifischen Vorschriften einzuhalten. Auf welche Länder sich die Veranstaltung erstreckt, ist der jeweiligen Tourplanung eigenständig zu entnehmen.

4. Teilnahmevoraussetzung

Alle Teilnehmer der Veranstaltung, auch Beifahrer, müssen mindestens das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Eine Teilnahme Minderjähriger ist auch mit Genehmigung der oder des Erziehungsberechtigten nicht möglich.

Alle Teilnehmer müssen, sofern sie ein Fahrzeug führen, im Besitz einer unbeschränkt gültigen Fahrerlaubnis und eines gültigen Ausweisdokumentes sein und diese stets mitführen. Die Pflicht zum Mitführen eines gültigen Ausweisdokuments gilt auch für Beifahrer.

Alle Teilnehmer verfügen über hinreichenden Versicherungsschutz (insbesondere Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von EUR 1.000.000,00). Dies betrifft sowohl KFZ-Haftpflicht- als auch Krankenversicherungsschutz.

Für die Einhaltung dieser Vorschriften sind ausschließlich die Teilnehmer selbst verantwortlich. Auf Verlangen des Veranstalters ist die Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen durch Vorlage entsprechender Dokumente nachzuweisen.

5. Teilnehmende Fahrzeuge

Die Teilnahme setzt voraus, dass das teilnehmende Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr des jeweiligen Landes zugelassen ist. Die Teilnahme ist grundsätzlich nicht auf bestimmte Modelle, Marken oder Baujahre von Fahrzeugen beschränkt. Die Fast Friends Tour richtet sich jedoch mehrheitlich an Teilnehmer mit Fahrzeugen, die der Kategorie „Luxury“, „Sports“ und „Classic & Exotic“ zuzuordnen sind. Der Veranstalter möchte den Teilnehmern ein einzigartiges Erlebnis durch Sicherstellung eines vielfältigen und einzigartigen Teilnehmerfeldes mit High-EndFahrzeugen sichern. Der Veranstalter behält sich daher die Zulassung des vom Teilnehmer angelmeldeten Fahrzeugs vor.

6. Folienkonzept, Werbung

Zur Steigerung des Zusammengehörigkeitsgefühls und zu Marketingzwecken ist das Fast Friends-Logo und alle anderen Folien, die vom Veranstalter ausgegeben werden, einschließlich Folien, Embleme und Logos offizieller Sponsoren, während der gesamten Veranstaltung an den vorgegebenen Stellen am Fahrzeug jedes Teilnehmers sichtbar anzubringen. Die Folien werden im Regelfall im Vorfeld der Veranstaltung an die Teilnehmer versandt. Für die korrekte Anbringung der Folien ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Die Veränderung oder Umgestaltung der Folien ist nicht gestattet. Die Folien dürfen während der Veranstaltung nicht verdeckt werden, es sei denn, dies geschieht auf Anordnung des Veranstalters oder einer zuständigen Ordnungsbehörde des jeweiligen Landes.

Die Folien des Veranstalters sind grundsätzlich leicht, rückstandslos und ohne Beschädigung der Fahrzeuglackierung entfernbar. Eine Haftung des Veranstalters für durch die Folierung entstehende Schäden an dem Fahrzeug wird nicht übernommen.

Neben dem Folienkonzept des Veranstalters ist es jedem Teilnehmer freigestellt, maximal eine Folie mit Werbung für sein eigenes Unternehmen an seinem Fahrzeug anzubringen. Dies ist dem Veranstalter bei der Anmeldung mitzuteilen und von der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters abhängig. Die Zustimmung wird insbesondere nicht erteilt, wenn die Folie des Teilnehmers politische oder beleidigende Texte oder Bilder darstellt, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen oder das beworbene Unternehmen für derartige Werte steht. Die Zustimmung kann zudem verweigert werden, wenn das beworbene Unternehmen in direkter oder indirekter Konkurrenz oder im Wettbewerb zum Veranstalter oder einem offiziellen Sponsor des Veranstalters steht.

7. Anmeldung, Teilnahmegebühr

Die Registrierung und Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über das Anmeldeformular des Veranstalters. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst mit Bestätigung der Teilnahme durch den Veranstalter und steht unter der Bedingung der rechtzeitigen Zahlung der Teilnahmegebühr und der Einhaltung dieser AGB. Der Teilnahmebestätigung ist eine Rechnung über die Teilnahmegebühr beigefügt.

Die jeweilige Teilnahmegebühr ist dem Anmeldeformular zu entnehmen. Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme am Event, das Folienkonzept, Hotelübernachtungen und Zutritt zu Side Events des Veranstalters.

Die Teilnahmegebühr beinhaltet insbesondere nicht die folgenden Leistungen:

  • Fahrzeugkosten, insbesondere Kraftstoffe, Mautgebühren, Parkgebühren (außer in den Hotels);
  • Strafen bei Verkehrsverstößen;
  • Kosten für nicht vom Veranstalter veranstaltete Veranstaltungen;
  • Kosten für die Nutzung der Minibar im Hotelzimmer;
  • Telefon und kostenpflichtige Multimediadienste, Zimmerservice in den jeweiligen Hotels, sowie jegliche Verpflegung mit Essen und Trinken;
  • Kosten für das Abstellen, das Unterstellen oder die Bewachung der Fahrzeuge während der Übernachtungen und Side-Events.

Die Teilnahmegebühr ist 14 Tage nach der Anmeldung in voller Höhe zur Zahlung fällig. Teilzahlungen sind unzulässig. Bei verspäteter Zahlung oder Teilzahlungen behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.

8. Rücktritt, Abbruch der Veranstaltung

Der Teilnehmer kann vor Beginn der Veranstaltung jederzeit von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall stellt der Veranstalter eine angemessene Aufwands- und Bearbeitungspauschale nach folgender Staffelung in Rechnung:

  • bei Rücktritt 89 – 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 35% der Teilnahmegebühr;
  • bei Rücktritt 59 – 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 55% der Teilnahmegebühr;
  • bei Rücktritt 29 – 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80% der Teilnahmegebühr.

Bei einem Rücktritt weniger als 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen.

Der Veranstalter ist berechtigt, Änderungen des geplanten Veranstaltungsablaufs, insbesondere Änderung der Route, Änderung der Unterkünfte, Verschieben oder Absagen von Side-Events, vorzunehmen, wenn hierfür ein wichtiger Grund besteht. Wichtige Gründe sind insbesondere behördliche Anordnungen, Straßen- und Wetterbedingungen sowie Überbuchung der Unterkunft.

Erstattungen bei Abbruch der Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat und deren Eintritt außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen („höhere Gewalt“), wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoffund Energiemangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden) sind ausgeschlossen.

9. Ausschluss von Teilnehmern

Teilnehmer können bei Gesetzesverstößen, gleich ob gegenüber der Allgemeinheit, Teilnehmern oder Dritten sowie bei Verstößen gegen diese AGB vom Veranstalter von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dies gilt auch bei sonstigem unangemessenen Verhalten während der Veranstaltung. Hierzu gehören insbesondere diskriminierende und beleidigende Verhaltensweisen gegenüber anderen Teilnehmern oder Dritten. Beim Ausschluss von der Veranstaltung ist die Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder sonstiger Gebühren ausgeschlossen.

10. Side Events

Der Veranstalter bietet bestimmte Side-Events, insbesondere Abendveranstaltungen an. Sie dienen der Gruppenbildung und dem gemeinsamen Austausch. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Teilnehmer gehen bewusst und eigenverantwortlich mit dem Konsum alkoholischer Getränke um. Bekleidungsvorgaben des Veranstalters sind einzuhalten. Sofern nicht anders bekanntgegeben, ist bei allen Veranstaltungen auf angemessene Kleidung zu achten. Hierzu zählen Schuhe, Hemden u. ggf. nach Absprache Jackett oder Anzug. Für weibliche Teilnehmer gilt die Kleidervorschrift entsprechend.

11. Fahrzeugrücktransport

In Abhängigkeit vom Teilnehmerinteresse wird der Veranstalter den Teilnehmern gegebenenfalls die Möglichkeit eines Fahrzeugrücktransports anbieten, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein. Die Buchung dieser zusätzlichen Option erfolgt durch ein gesondertes Buchungsformular. Der Preis für den Rücktrabsport ist nicht im Preis für die Veranstaltung inbegriffen.

12. Datenschutz; Bild- und Tonaufnahmen

Der Veranstalter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen einer gesetzlichen Erlaubnis oder soweit der Teilnehmer in die Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einwilligt.

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Teilnehmers an Dritte erfolgt insbesondere, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Zu diesen Dritten zählen insbesondere Hotelbetriebe, die vom Veranstalter als Unterkünfte für den Teilnehmer gebucht werden, sowie Servicepartner zur Veranstaltung der Side-Events. Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt auch an die Strafverfolgungsbehörden, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, zur Verhinderung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten erforderlich ist oder bei Bestehen einer anderweitigen gesetzlichen Verpflichtung zur Weitergabe.

Die Fast Friends Tour lebt von dem gemeinsamen Ausleben und Teilen der Faszination für sogenannte Supercars. Ein wesentliches Interesse des Veranstalters im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist es daher, das Erlebnis der Tour und die Stimmung unter den Teilnehmern mit Dritten zu teilen. Der Veranstalter behält sich daher das Recht vor, Bild- und Tonaufnahmen von den Teilnehmern und teilnehmenden Fahrzeugen anzufertigen und ggf. in physischer oder digitaler Form, insbesondere auf Social Media Plattformen wie etwa Instagram und Facebook, zu Werbezwecken zu nutzen. Diese Nutzung erfordert auch die Weitergabe der angefertigten Aufnahmen an Betreiber von Social Media Plattformen, die ihren Sitz im Ausland haben. Der Veranstalter holt hierzu zusätzlich eine Einwilligung vom Teilnehmer ein.

13. Risiken, Haftung, Haftungsverzichtserklärung

Die Veranstaltung beinhaltet die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit Kraftfahrzeugen und birgt die damit einhergehenden typischen Gefahren. Hierzu zählen insbesondere aber nicht ausschließlich Verkehrsunfälle durch eigenes Fehlverhalten, das Fehlverhalten anderer Teilnehmer oder Dritter, durch ungünstige Wetter- und/oder Straßenbedingungen sowie technische Defekte am eigenen Fahrzeug oder Fahrzeugen anderer Teilnehmer oder Dritter. Dabei besteht die Gefahr von Sachschäden, schweren Verletzungen und Tod bei jedem Teilnehmer und Dritten. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Verantwortung an der Veranstaltung teil. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, insbesondere sein Fahrverhalten während der Veranstaltung im Rahmen der geltenden Vorschriften an äußere Umstände, wie Verkehrsaufkommen und Wetterbedingungen, und individuelle Begebenheiten, wie den eigenen Gesundheits- und Geisteszustand und das eigene Fahrkönnen, unter Rücksicht auf andere Teilnehmer und Dritte anzupassen.

Es besteht zudem die Gefahr von Sachbeschädigungen und Diebstählen von Fahrzeugen und sonstiger Gegenstände durch Dritte, insbesondere während der Side Events und Übernachtungen.

Die Haftung des Veranstalters für Schadens- und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – folgt aus den gesetzlichen Regelungen, soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt. Im Falle der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) durch den Veranstalter, seine Angestellten und Erfüllungsgehilfen beschränkt sich die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz typischer, vorhersehbarer Schäden; im Falle einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Veranstalters wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, bei Arglist, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle oder Schäden, die der Teilnehmer ausschließlich selbst verschuldet hat. Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung für Unfälle oder Schäden, die auf Rennstrecken geschehen.

Eine weitere Haftung des Veranstalters als nach dieser Ziffer 13. ist ausgeschlossen.

14. Rechtswahl, Gerichtsstand

Für die Teilnahme an der Veranstaltung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit zulässig, gilt Mannheim als vereinbarter Gerichtsstand.